GoBD bei digitalen Belegen: Ablage und Nachvollziehbarkeit im Unternehmen
Erfahren Sie, wie Sie digitale Belege GoBD-konform ablegen und nachvollziehbar dokumentieren – mit konkreten Beispielen für die Praxis.
Von buchkram-Team
Erfahren Sie, wie Sie digitale Belege GoBD-konform ablegen und nachvollziehbar dokumentieren – mit konkreten Beispielen für die Praxis.
Von buchkram-Team
Die Digitalisierung macht auch vor der Buchhaltung nicht halt. Immer mehr Belege liegen nur noch elektronisch vor – als PDF, E-Mail-Anhang oder direkt aus einem Online-Portal. Doch was bedeutet das für die GoBD-Konformität? Der Begriff GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Sie gelten für alle Unternehmen, die ihre Buchführung elektronisch erstellen – also auch für digitale Belege. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie digitale Belege richtig ablegen und nachvollziehbar dokumentieren, damit Sie bei einer Prüfung keine Probleme bekommen.
Digitale Belege sind alle Geschäftsunterlagen, die in elektronischer Form vorliegen – zum Beispiel Eingangsrechnungen als PDF, Ausgangsrechnungen aus der Buchhaltungssoftware, Kontoauszüge aus dem Online-Banking oder Verträge, die per E-Mail verschickt werden. Aber auch Belege, die ursprünglich in Papierform eingegangen sind und gescannt werden, fallen in diese Kategorie. Die GoBD unterscheiden zwischen originär digitalen Belegen (z. B. E-Mail-Rechnung) und digitalisierten Belegen (z. B. Scan einer Papierrechnung). Bei beiden müssen Sie sicherstellen, dass die Belege unverändert, vollständig und lesbar aufbewahrt werden – und das über die gesamte gesetzliche Aufbewahrungsfrist von in der Regel zehn Jahren.
Das Besondere an digitalen Belegen ist, dass sie leicht manipuliert oder versehentlich verändert werden können. Ein PDF lässt sich nachträglich bearbeiten, eine E-Mail kann ohne Spuren gelöscht werden. Deshalb verlangen die GoBD, dass Sie die Unveränderbarkeit der Belege sicherstellen. Das bedeutet nicht, dass Sie jeden Beleg kryptografisch signieren müssen – aber Sie müssen dokumentieren, dass der Beleg so vorliegt, wie er ursprünglich empfangen oder erstellt wurde.
Die GoBD basieren auf drei zentralen Prinzipien, die auch für digitale Belege gelten:
Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob Sie eine einfache Ordnerstruktur auf Ihrem Laufwerk nutzen oder eine professionelle Buchhaltungssoftware. Die GoBD schreiben keine bestimmte Software vor – sie verlangen nur, dass die Prinzipien eingehalten werden. Allerdings wird es mit wachsender Belegmenge schwieriger, die Anforderungen manuell zu erfüllen.
Eine durchdachte Ablagestruktur ist das A und O. Sie sollte so aufgebaut sein, dass Sie jeden Beleg eindeutig zuordnen können – idealerweise nach Geschäftsjahr und Belegart. Ein Beispiel: 2026/Belege/Eingangsrechnungen/2026-001_lieferant_musterfirma.pdf. Aber auch eine Ablage nach Monaten oder Projekten ist möglich, solange die Systematik klar ist und sich ein Außenstehender – etwa ein Betriebsprüfer – zurechtfindet.
Wichtige Elemente einer GoBD-konformen Ablage:
Rechnung.pdf oder Scan001.tif. Verwenden Sie stattdessen eine Kombination aus Datum, Belegnummer und Absender.Ein häufiger Fehler ist, digitale Belege nur in E-Mail-Postfächern zu belassen. E-Mails sind aber keine revisionssichere Ablage – sie können gelöscht oder verändert werden. Deshalb sollten Sie jeden relevanten Beleg aus dem E-Mail-System in Ihre zentrale Ablage überführen. Das gilt auch für Belege, die Sie direkt aus Online-Portalen herunterladen, zum Beispiel Telefonrechnungen oder Rechnungen von Cloud-Diensten.
Die Nachvollziehbarkeit verlangt, dass Sie zu jedem Beleg die zugehörige Buchung nachweisen können. In der Praxis heißt das: Jeder Beleg muss eine Belegnummer erhalten, die auch in der Buchung erscheint. Wenn Sie eine Buchhaltungssoftware nutzen, übernimmt diese die Nummernvergabe oft automatisch. Wenn Sie manuell buchen, müssen Sie selbst für eine eindeutige Zuordnung sorgen.
Ein Beispiel: Sie erhalten eine Eingangsrechnung von einem Lieferanten. Sie vergeben die Belegnummer ER-2026-001. In Ihrer Buchung vermerken Sie diese Nummer im Buchungstext oder im Feld „Beleg“. So kann ein Prüfer später die Rechnung in der Ablage finden und die Buchung nachvollziehen. Ohne diese Zuordnung wäre die Buchung nicht prüfbar – und das kann im Rahmen einer Betriebsprüfung zu Beanstandungen führen.
Bei digitalen Belegen ist es außerdem wichtig, den Prozess der Erfassung zu dokumentieren. Wie kommen die Belege in Ihre Buchhaltung? Erfolgt die Erfassung automatisch per Schnittstelle oder manuell? Gibt es ein Vier-Augen-Prinzip bei der Freigabe? Solche Prozesse sollten Sie in einer Verfahrensdokumentation festhalten – ein weiteres GoBD-Erfordernis, das oft unterschätzt wird. Die Verfahrensdokumentation beschreibt, wie Ihre Buchhaltung funktioniert, welche Software Sie einsetzen und wie Sie die GoBD-Anforderungen umsetzen. Sie ist die Grundlage für die Nachvollziehbarkeit Ihrer Prozesse.
Um die Unveränderbarkeit digitaler Belege zu gewährleisten, gibt es verschiedene technische Lösungen. Eine einfache Möglichkeit ist, Belege in einem PDF/A-Format zu speichern. PDF/A ist ein ISO-Standard für Langzeitarchivierung, der sicherstellt, dass das Dokument auch in Jahren noch lesbar ist und nicht verändert werden kann. Viele Buchhaltungsprogramme bieten an, Belege automatisch in diesem Format zu exportieren.
Zusätzlich können Sie eine revisionssichere Archivierung einsetzen. Das bedeutet, dass Belege in einem System gespeichert werden, das Änderungen protokolliert und verhindert. Das kann eine spezielle Archivsoftware sein, aber auch ein Cloud-Dienst mit entsprechenden Funktionen. Wichtig ist, dass Sie den Zugriff auf die Belege kontrollieren – nur autorisierte Personen sollten Änderungen vornehmen oder Belege löschen können. Eine Benutzerverwaltung mit Rechten und Rollen ist daher unerlässlich, sobald mehrere Personen Zugriff auf die Buchhaltung haben.
Ein weiterer Aspekt ist der Datenzugriff durch das Finanzamt. Im Rahmen einer Außenprüfung haben Prüfer das Recht, auf Ihre digitalen Belege zuzugreifen. Sie müssen in der Lage sein, die Belege in einem gängigen Format (z. B. PDF) bereitzustellen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Ablage so strukturiert ist, dass Sie bei einer Prüfung schnell reagieren können. Das kann bedeuten, dass Sie Ihre Belegordner exportieren oder direkt im System einsehen lassen können.
Die GoBD klingen komplex, aber mit ein paar einfachen Regeln können Sie die Anforderungen im Alltag umsetzen:
ER-2026-001 für Eingangsrechnungen und AR-2026-001 für Ausgangsrechnungen.Diese Tipps helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, ohne dass Sie ein Steuerberater sein müssen.
Die GoBD stellen klare Anforderungen an die Ablage und Nachvollziehbarkeit digitaler Belege. Mit einer systematischen Ablagestruktur, eindeutigen Belegnummern und einer revisionssicheren Archivierung können Sie diese Anforderungen erfüllen – unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Prozesse dokumentieren und konsequent umsetzen. So vermeiden Sie Probleme bei Betriebsprüfungen und haben gleichzeitig eine effiziente Buchhaltung.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für konkrete Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihre zuständige Finanzbehörde.